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Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.06.24 nun die Satzungsänderung beschlossen.

Die wichtigsten Punkte sind:

* Jede anspruchsberechtigte Schülerin/jeder anspruchsberechtigter Schüler erhält ein Deutschlandticket.

* Der zusätzliche Eigenanteil (doppelte Eigenbeteiligung), der beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule ggf. zu zahlen war, entfällt. D.h. es wird nur noch geprüft, ob ein Grundanspruch (zur nächstgelegenen Schule) besteht.

* Es wird keine Radfahrentschädigung mehr gewährt.

* Der Bildungstarif entfällt. Dafür gibt es das Bildungsticket (s. u.).

 

Es wird ein Bildungsticket (rabattiertes D-Ticket) eingeführt. Dies kann von nicht anspruchsberechtigten SuS erworben werden. 
Diese können über die Seite des Kreises RD-Eck bestellt werden, nicht beim Amt!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 27. Juni 2024

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