Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 24.06.24 nun die Satzungsänderung beschlossen.
Die wichtigsten Punkte sind:
* Jede anspruchsberechtigte Schülerin/jeder anspruchsberechtigter Schüler erhält ein Deutschlandticket.
* Der zusätzliche Eigenanteil (doppelte Eigenbeteiligung), der beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule ggf. zu zahlen war, entfällt. D.h. es wird nur noch geprüft, ob ein Grundanspruch (zur nächstgelegenen Schule) besteht.
* Es wird keine Radfahrentschädigung mehr gewährt.
* Der Bildungstarif entfällt. Dafür gibt es das Bildungsticket (s. u.).
Es wird ein Bildungsticket (rabattiertes D-Ticket) eingeführt. Dies kann von nicht anspruchsberechtigten SuS erworben werden.
Diese können über die Seite des Kreises RD-Eck bestellt werden, nicht beim Amt!
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